Kündigung

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Kündigung erhalten?


Dann gilt es rasch zu handeln. Setzen Sie sich unverzüglich mit mir als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Verbindung. Es bleibt nicht viel Zeit, um die Erfolgsaussichten eines rechtlichen Vorgehens gegen den Arbeitgeber zu prüfen. Es läuft eine 3 wöchige Klagefrist, die unbedingt eingehalten werden muss, will man keine rechtlichen Nachteile erhalten.

 

Mein Angebot


Sie erhalten von mir als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht innerhalb von 24 Stunden, einen schnellen Termin in dem wir gemeinsam die ersten Schritte des weiteren Vorgehens festlegen und Sie eine erste rechtliche Einschätzung der Situation erhalten.

Wichtige Fragen zur Kündigung:

Benötigt die Kündigung arbeitsrechtlich eine Begründung?
Eine Begründung ist im Kündigungsschreiben nicht erforderlich.

Benötigt die Kündigung arbeitsrechtlich die Schriftform?
Ja, dies ist in § 632 BGB ausdrücklich geregelt.

Wie lang ist die Kündigungsfrist?
Sie ergibt sich aus Ihrem Arbeitsvertrag oder aus einem zugrundliegenden Tarifvertrag. Ist dort nichts geregelt gilt § 622 BGB.Danach ist die Kündigungsfrist von Ihrer Betriebszugehörigkeit abhängig.

Wann bekomme ich bei einer Kündigung eine Abfindung?
Es gibt von Ausnahmen abgesehen keinen gesetzlichen Abfindungsanspruch. Zu Abfindungen kommt es zumeist bei einvernehmlichen Beendigungsregelungen in Form von Aufhebungsverträgen oder gerichtlichen Vergleichen.

Muss der Kündigung stets eine Abmahnung vorausgehen?
Dies kann grundsätzlich in den Fällen bejaht werden in denen davon auszugehen ist, dass die Abmahnung geeignet ist den Arbeitnehmer zu veranlassen sein zukünftiges Verhalten zu ändern. So ist eine oder mehrere vorherige Abmahnungen erforderlich, um den Arbeitnehmer aus verhaltensbedingten Gründen zu kündigen.

Kann ich mich gegen Kündigung wehren? Gegen eine Kündigung können Sie sich durch Einreichung einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zur Wehr setzen. Die Klagefrist beträgt 3 Wochen nach Zugang der Kündigung. Sie muss unbedingt eingehalten werden.anfechten arbeitsrecht

Kann älteren Mitarbeitern gekündigt werden?
Dies ist grundsätzlich möglich. Allerdings gibt es in einigen wichtigen Tarifverträgen Sonderkündigungsschutz von älteren Mitarbeitern Die Regelungen sind sehr unterschiedlich.

Wie hoch ist meine Abfindung?
Das kann nicht allgemein vorhergesagt werden. Sie ist abhängig vom Bruttomonatsgehalt, der Betriebszugehörigkeit und den Erfolgsaussichten bei einer Abwehr der Kündigung.

Kann bei Krankheit gekündigt werden?
Dies ist entgegen einer weit verbreiteten Meinung stets möglich, das heißt die Krankheit ist kein Hinderungsgrund.

Kann bei befristetem Arbeitsvertrag gekündigt werden?
Bei einem befristeten Arbeitsvertrag ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Es kommt nur eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ( also von gravierender Bedeutung )in Betracht. Allerdings sind in den meisten befristeten Arbeitsverträgen auch Kündigungsmöglichkeiten für ordentliche Kündigungen während der Festlaufzeit vereinbart.

Ist die Kündigung ohne Datum ungültig?
Nein, dies ist grundsätzlich nicht der Fall.

Kann in der Probezeit gekündigt werden?
Ja, wenn eine Probezeit von nicht mehr als 6 Monaten ausdrücklich vereinbart ist, kann sogar mit einer kürzeren Frist ( 2 Wochen )
gekündigt werden.

Kündigung bei geringfügiger Beschäftigung?
Bei der geringfügigen Beschäftigung handelt es sich um einen normalen Arbeitsvertrag. Für ihn gelten daher arbeitsrechtlich die gleichen Regeln wie bei anderen Arbeitsverhältnissen.

Kündigung in der Probezeit wegen Schwangerschaft?
Bei einer Schwangerschaft besteht Sonderkündigungsschutz, auch während der Probezeit.

Kündigung in Elternzeit?
Auch hier ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber nicht möglich.

Muss ich, wenn ich Kündigung erhalten habe zum Arbeitsamt?
Ja, wenn Sie beim Arbeitslosengeld keine Nachteile erleiden wollen, müssen Sie sich unverzüglich arbeitssuchend melden.

Rechtliche Erläuterungen


Unter Kündigung versteht man die einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die das Arbeitsverhältnis für die Zukunft beenden soll. Man unterscheidet zwischen der ordentlichen Kündigung, mit der das Beschäftigungsverhältnis fristgerecht ausgelöst wird und der außerordentlichen Kündigung, die zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt.

Für Arbeitnehmer ist von besonderer Bedeutung, dass sie nach den neuen gesetzlichen Regelungen sich unverzüglich nach Erhalt einer Kündigung beim Arbeitsamt melden müssen, um keine Kürzung des Arbeitslosengeldes zu erfahren. Gleiches gilt bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Für den Fall, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis besteht, hat der Arbeitnehmer bereits drei Monate vor Ablauf des Arbeitsverhältnisses sich beim Arbeitsamt zu melden.

Besonders wichtig für Arbeitnehmer ist, dass sie zwischenzeitlich, egal ob das KSchG eingreift oder nicht und egal aus welchen Gründen gekündigt wurde, in jedem Fall innerhalb der Klagefrist von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht einreichen müssen, wenn sie sich gegen die Kündigung zur Wehr setzen wollen. Tun sie dies nicht, ist die Klage auch bei Unwirksamkeitsgründen außerhalb des KSchG verfristet.

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