Arbeitsvertrag

Arbeitsverträge überprüfen


Vor Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages sollte dieser überprüft werden. Arbeitgeber verwenden häufig ältere Formulare, die rechtliche Fehler enthalten, nachdem sich die Rechtsprechung weiter entwickelt hat. So halten oftmals Abgeltungsklauseln oder Verfallfristen einer rechtlichen Überprüfung nach den AGB - Vorschriften nicht stand.

Lassen Sie deshalb als Arbeitgeber Ihre Vertragsmuster überprüfen und anpassen.

 

Mein Angebot


Ich überprüfe Ihnen kurzfristig und kostengünstig Ihre alten Arbeitsvertragsmuster und passe Sie an.

Rufen sie mich an unterl: 07156 / 17809912


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Rechtliche Erläuterungen


Seitens des Arbeitnehmers besteht ein Anspruch auf schriftliche Niederlegung des Arbeitsvertrages für den Fall, dass er über einen längeren Zeitraum als einen Monat eingestellt werden soll. Diese Niederschrift ist vom Arbeitgeber zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

Aufzunehmen sind die wesentlichen Kriterien des Arbeitsvertrages z.B. Name und Anschrift der Vertragsparteien, die Dauer des Erholungsurlaubs, die Kündigungsfrist, bei befristeten Arbeitsverhältnissen die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Wichtig für Arbeitgeber ist zu wissen, dass die Kontrolle von allgemeinen Geschäftsbedingungen seit der Geltend der Schuldrechtsreform ab dem 01.01.2002 sich auch auf Arbeitsverträge erstreckt, die nicht individuell ausgehandelt wurden. Noch liegen zu dieser Thematik kaum Urteile vor. Es bleibt abzuwarten, wie die weitere Entwicklung ist.