Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Sander ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Ein Fachanwalt muss:
• einen speziellen Lehrgang absolvieren.
• eine bestimmte, große Anzahl von arbeitsrechtlichen Fällen bearbeitet haben.
• jährlich Fortbildungsveranstaltungen absolvieren.
Der Titel eines Fachanwalts steht also für KOMPETENZ
Die Fachanwaltsordnung vom 01.03.2010 verlangt in § 10 z. B. Nachweise über folgende Kenntnisse im Arbeitsrecht:
§ 10 Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Arbeitsrecht:
Für das Fachgebiet Arbeitsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen ín den Bereichen:
1. Individualarbeitsrecht
a) Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungs-
vertrages,
b) Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungs-
verhältnisses einschließlich Kündigungsschutz,
c) Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung,
d) Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der
Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und
Jugendlichen,
e) Grundzüge des Arbeitsförderungs- und des Sozialversicherungs-
rechts,
2. Kollektives Arbeitsrecht
a) Tarifvertragsrecht,
b) Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht,
c) Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts,
3. Verfahrensrecht.
VDAA
Rechtsanwalt Thorsten Sander ist Mitglied im Verband deutscher
Arbeitsrechtsanwälte e. V. ( VDAA )